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Unsere Leistungen

Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, muss der Bauherr je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen oder mehrere geeignete Koordinatoren bestellen.

Wir unterstützen Sie in der Planungs- und Ausführungsphase Ihres Bauvorhaben!

Als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) übernehmen wir folgende Aufgaben:

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Planungsphase


Grundleistungen
  1. Koordinierung der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen.
  2. Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsplanes (SiGe-Plans) (Balkendiagramm auf Grundlage des Bauzeitenplans).
  3. Zusammenstellung der Unterlage für spätere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten.
  4. Mitwirkung bei der Vorankündigung.
Besondere Leistungen

Bedarfsleistungen, die nicht immer, bei speziellen Randbedingungen, aber in jedem Fall erbracht werden müssen.

  1. Erstellung der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Behörde.
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Ausführungsphase


Grundleistungen
  1. Mitwirkung und Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung.
  2. Bekanntmachung des SiGe-Plans und Erläuterung der festgelegten Maßnahmen.
  3. Koordination der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 1 BaustellV).
  4. Hinwirkung auf Einhaltung und Umsetzung der festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und Pflichten nach BaustellV durch die Beteiligten Unternehmen (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 2 BaustellV).
  5. Anpassung und Fortschreibung des SiGe-Plans und der Unterlage bei unerheblichen Änderungen (analog § 3 Abs. 3 Nr. 3 BaustellV).
  6. Organisation des Zusammenwirkens der Arbeitgeber (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 4 BaustellV).
  7. Koordinierung der Überwachung der ordnungs-gemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber, z.B. durch das Einfordern von Nachweisen (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 5 BaustellV).
  8. Organisation und Durchführung von wöchentlichen Sicherheitsbegehungen und ergänzenden Besprechungen.
  9. Stichprobenartige Überprüfung der gemeinsam genutzten Schutzeinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise.
  10. Dokumentation (Anfertigung von Begehungs-protokollen, Gesprächsnotizen, Aktenvermerken o.Ä. und Übersendung an die Bauleitung, den Bauherrn und die ausführenden Firmen.
Besondere Leistungen

Bedarfsleistungen, die nicht immer, bei speziellen Randbedingungen, aber in jedem Fall erbracht werden müssen.

  1. Abstimmung beim Vorhandensein mehrerer Koordinatoren.
  2. Zusätzlicher Koordinationsaufwand.
  3. Anpassung und Fortschreibung des SiGe-Plans und der Unterlage bei erheblichen Änderungen.

Zusatzleistungen, die sich nicht unmittelbar aus der BaustellV ableiten, aber zusätzlich vereinbart werden können.

  1. Übernahme der Funktion des beauftragten Dritten (nach § 4 BaustellV).
  2. Analysierung der Vorplanung oder mehrerer Entwurfsplanungen und Feststellung von arbeitssicherheits- und gesundheitsschutz-relevanten Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
  3. Kostenanalysen zu technischen oder organisatorischen Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
  4. Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen.
  5. Überprüfung von Angeboten in sicherheits-technischer Sicht (z.B. bei Funktionalausschreibungen, Alternativangeboten oder Sondervorschlägen).
  6. Regelmäßige Teilnahme an allgemeinen Baubesprechungen.
  7. Erstellung eines Baustelleneinrichtungsplans.
  8. Erstellung einer Baustellen-Ordnung.
  9. Erstellung von Fluchtwegplänen und/oder Rettungskonzepten und/oder Brandschutz-ordnung.
  10. Beratung zu notwendigen verkehrssichernden Maßnahmen des Bauherrn oder der ausführenden Firmen (im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB).
  11. Erstellung von Verkehrslenkungsplänen.
  12. Einholung von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen.
  13. Entwicklung von Konzepten und Organisation von Maßnahmen zu Sicherheitsfragen (im Sinne von „Security“)

Zusätzliche Leistungen, auch genannt „besondere Leistungen“, die nicht Gegenstand der Grundleistungen im Sinne dieses Angebotes sind, müssen zusätzlich beauftragt und gesondert vergütet werden.

Nebenkosten


In den Phasen enthalten
  • Versandkosten, Kosten für Datenübertragung.
  • Kosten für die Erstellung und Vervielfältigung von Zeichnungen, schriftlichen Unterlagen und Fotos.
  • Fahrtkosten, die sich im Rahmen der beauftragten Leistungen ergeben.
  • Büro, PKW, EDV und Betriebsmittel.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA).
  • Messwerkzeuge.
Nicht in den Phasen enthalten
  • Gebühren und Auslagen von Genehmigungs-behörden und Brandschutzdienststellen sowie anderen Behörden und Einrichtungen.
  • Kosten für ein Baustellenbüro einschließlich Einrichtung, Beleuchtung und Beheizung.
  • Kosten für örtliche Sicherungsmaßnahmen, für Abfallentsorgung, Sicherheitskennzeichnungen, usw.
Rufen Sie uns an.

0221 / 985 581 09

Schreiben Sie uns.

info@2s-arbeitssicherheit.de