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Unsere Leistungen

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Welche Vorteile bietet eine externe Betreuung durch uns?

Sie erhalten durch uns einen objektiven und freien Blick von Außen. Der sogenannten Betriebsblindheit wirken wir somit entgegen. Im Rahmen unserer langjährigen Betreuung diverser Kunden in den verschiedensten Branchen, können wir auf enorme Erfahrungswerte zurückgreifen. Der hierdurch entstehende Wissenstransfers nach der „Best-Practice Methode“ bietet Ihnen schnelle und effiziente Lösungsansätze.
Jeder Arbeitsunfall bringt einen gesundheitlichen Schaden Ihres Beschäftigten mit sich und hat meist auch negative betriebswirtschaftliche Auswirkungen zur Folge.

Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie die gesetzlichen Forderungen praxisnah in die betrieblichen Abläufe optimal umsetzen.

Wir übernehmen für Sie alle Aufgaben nach § 6 ASiG im Rahmen der gesetzlichen
Regelbetreuung gemäß der DGUV Vorschrift 2.

Folgende Maßnahmen stehen im Zentrum und bilden somit auch die Basis für unsere optimale Betreuung:

Grundbetreuung

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)

Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltungverhältnis- und -Verhaltensprävention, z.B. Betriebsanweisungen, Unterweisungen

Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit

Untersuchung nach Ereignissen, z.B. Unfällen

Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten

Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten, z.B. Unfallmeldungen

Mitwirken in betrieblichen Besprechungen, z.B. ASA-Sitzung

Selbstorganisation, z.B. Fortbildungen

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Betriebsspezifische Betreuung

Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigen kann sich aus der DGUV Vorschrift 2 der Bedarf an einer betriebsspezifischen Betreuung mit folgenden Aufgabenfeldern ergeben:

 

Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung; z.B. Tätigkeiten im Ex-Bereich

Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation; z.B. regelmäßige oder grundlegende Veränderungen im technischen, organisatorischen oder personellen Bereich (TOP)

Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation; z.B. eine Pandemie

Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen; z.B. Gesundheitstage

Rufen Sie uns an.

0221 / 985 581 09

Schreiben Sie uns.

info@2s-arbeitssicherheit.de