
Unsere Leistungen
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Welche Vorteile bietet eine externe Betreuung durch uns?
Sie erhalten durch uns einen objektiven und freien Blick von Außen. Der sogenannten Betriebsblindheit wirken wir somit entgegen. Im Rahmen unserer langjährigen Betreuung diverser Kunden in den verschiedensten Branchen, können wir auf enorme Erfahrungswerte zurückgreifen. Der hierdurch entstehende Wissenstransfers nach der „Best-Practice Methode“ bietet Ihnen schnelle und effiziente Lösungsansätze.
Jeder Arbeitsunfall bringt einen gesundheitlichen Schaden Ihres Beschäftigten mit sich und hat meist auch negative betriebswirtschaftliche Auswirkungen zur Folge.
Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie die gesetzlichen Forderungen praxisnah in die betrieblichen Abläufe optimal umsetzen.
Wir übernehmen für Sie alle Aufgaben nach § 6 ASiG im Rahmen der gesetzlichen
Regelbetreuung gemäß der DGUV Vorschrift 2.
Folgende Maßnahmen stehen im Zentrum und bilden somit auch die Basis für unsere optimale Betreuung:
Grundbetreuung
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Betriebsspezifische Betreuung
Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigen kann sich aus der DGUV Vorschrift 2 der Bedarf an einer betriebsspezifischen Betreuung mit folgenden Aufgabenfeldern ergeben: