
Unsere Leistungen
Arbeitssicherheit in der Hausverwaltung

„Die Arbeitssicherheitsbetreuung ist für alle Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten – Pflicht. Die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung dient dazu, notwendige Schutzmaßnahmen an den jeweiligen Arbeitsplätzen eigenverantwortlich zu identifizieren und umzusetzen.“
ImmobilienVerwaltung 04/2020
Jörg Wirtz

Hausmeister, Reinigungskräfte etc. einer Eigentümergemeinschaft, die durch einen Verwalter bei der Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß angemeldet worden sind, unterliegen ebenso den gesetzlichen Vorschriften, wie ein normaler Beschäftigter eines klassischen Unternehmens.
Was bedeutet das konkret?
Auch bei einem geringfügig beschäftigten Mitarbeiter muss in regelmäßigen Abständen eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und die sicherheitstechnische Betreuung sichergestellt werden.

Was können wir für Sie tun?
Wir tragen dafür Sorge, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Arbeitssicherheit für die jeweilige Eigentümergemeinschaft erfüllen und stellen die sicherheitstechnische Betreuung der dortigen Mitarbeiter sicher.

Grundlagenpaket
- Begehung der Anlage inkl. Dokumentation
in Bild und Schrift, - Durchführung und Dokumentation der Gefährdungs-
beurteilung, ggf. Anpassung bei wesentlichen
Veränderungen, - Aufnahme der eingesetzten Betriebs- und Arbeitsmittel
inkl. Dokumentation Prüf- und Wartungsintervall, - Erstellung von Betriebsanweisungen,
- Erstunterweisung des aktuellen Personals,
- Jährliche Prüfung von Leitern und Tritten gemäß
BetrSichV (falls vorhanden)

Sicherheitsbetreuung (gemäß DGUV Vorschrift 2)
- Erstunterweisung bei Personalwechsel,
- Jährliche Wiederholung der Unterweisung,
- Wiederholungsbegehung alle 3-5 Jahr oder nach erheblichen baulichen Veränderungen,
- Untersuchung von Arbeitsunfällen sowie Meldung an die jeweiligen Behörden
(Auf Wunsch organisieren wir die Prüfung aller weiteren Gerätschaften wie z.B. ortsveränderliche Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3)