Unsere Leistungen
Regalinspektion nach DIN EN 15635 & Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen
Die Regalinspektion muss gemäß BetrSichV mindestens alle 12 Monate durch eine befähigte Person durchgeführt werden. Die europäische Norm DIN EN 15635 legt den Umfang und Ablauf der Inspektion von Lagereinrichtungen und Regalen fest.
Neben diesen Normen- und Vorschriftenwerken gibt es weitere mitgeltende gesetzliche Grundlagen:
- TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit)
- DGUV Regel 108-007 (Lagereinrichtungen und -geräte)
- DGUV Information 208-043 (Sicherheit von Regalen)
Die Prüfpflicht bezieht sich gemäß der DIN EN 15635 auf „alle ortsfesten Regalsysteme aus Stahl). Dies sind:
- Fachbodenregale
- Palettenregale
- Kragarmregale
- Einfahrregale
- Mehrgeschosseinrichtungen
- Durchlauf- und Durchfahrregale
Was bedeutet das konkret?
Die Inspektion kann üblicherweise vom Boden aus durchgeführt werden, wo am meisten Beschädigungen auftreten. Diese kann während des laufenden Betriebs erfolgen und die Regale müssen nicht geräumt werden!
Durch das rechtzeitige Erkennen von Schäden können viele folgenschwere Unfälle vermieden sowie Folgekosten meist gering gehalten werden. Da eine eingehende Analyse der Schäden häufig die Ursachen offen legt, können anschließend präventive Maßnahmen erfolgen.
Prüfung von Leitern und Tritte gemäß BetrSichV und TRBS 2121
Die Betriebssicherheitsverordnung legt fest, dass Leitern und Tritte im Betrieb mind. alle 12 Monate durch eine befähigte Person geprüft werden müssen. Leitern und Tritte sind technische Arbeitsmittel und stellen in Summe eine Gefahrenquelle dar.
Laut DGUV Statistik „Arbeitsunfallgeschehen 2019“ zeigen die Verletzungsfolgen bei Unfällen mit Leitern einen höheren Anteil an neuen Unfallrenten und tödlichen Unfällen als in den Vorjahren. Von den 14 tödlichen Leiterunfällen im Berichtsjahr sind elf auf schwere Kopfverletzungen zurückzuführen.
In Summe heißt das:
22.056 meldepflichtige Unfälle mit Leitern,
1.285 Unfälle mit frühzeitiger Verrentung
14 tödliche Unfälle.
Eine Vielzahl der gemeldeten Unfälle sind auf schadhafte Leitern zurückzuführen. Durch fachkundige, regelmäßige Leiterprüfungen könnten solche Ereignisse vermieden bzw. reduziert werden.
Neben der gültigen BetrSichV prüfen wir Ihre Leitern und Tritte gemäß den folgenden gesetzlichen Vorgaben:
- DGUV Informationen 208-016 (Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten
- DGUV Information und 208-032 (Auswahl und Benutzung von Steigleitern)